Gefahr für Leib und Leben
Stellen Sie sich bitte einmal vor, bei Ihnen brennt es, oder Sie sitzen eingeklemmt in einem verunfallten Fahrzeug und die Feuerwehr erreicht Sie nicht, weil Sie auf Grund unachtsam geparkter Fahrzeuge einfach nicht durchkommt! Das kostet im Ernstfall nicht nur Nerven, sondern kann im schlimmsten auch lebensbedrohlich sein.
Es wurde wiederholt bei Kontrollen des Ordnungsamtes festgestellt, dass unerlaubtes Halten und Parken trotz einer zu geringen Fahrbahnbreite erfolgt und insbesondere auch die Parkregeln an Kreuzungsbereichen nicht eingehalten werden, sodass kein ungehindertes Durchkommen für Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge gewährleistet ist.
Gemäß § 12 Absatz 1 Nr. 1 StVO (Straßenverkehrsordnung) ist das Halten und infolgedessen auch das Parken an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig. Zudem ist es gem. § 12 Absatz 3 Nr. 1 StVO unzulässig, vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten zu parken.
Der Stadtverwaltung ist klar, dass gerade in den engen Straßen der Einheitsgemeinde Stadt Barby die Parksituation nicht einfach ist. Wir bitten Sie dennoch dringend darum, beim Parken darauf zu achten, dass auch größere Fahrzeuge wie LKW die Straße nach wie vor befahren können.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!